Gartenfeuer

Besitzern von Gärten und Landwirten ist dieses Problem bekannt - wohin mit den Laubresten oder den abgeschnittenen Ästen?

Früher wurde dazu mal schnell ein Feuer gemacht und die Gartenabfälle verbrannt. Prinzipiell ist das auch heute noch zulässig, allerdings mit folgenden Einschränkungen:

  1. Gartenfeuer müssen beim Ordnungsamt unter 0 61 92 / 2 02 - 2 66 angemeldet werden. Von dort wird das Anliegen dann an die zentrale Leitstelle (112) weitergegeben. Falls also ein aufmerksamer Bürger den Rauch Ihres Feuers beobachtet und dies der Leitstelle meldet, weiß diese Bescheid und braucht nicht die Feuerwehr zu alarmieren. Wenn Sie das Feuer aber nicht angemeldet hatten, rückt die Feuerwehr aus. Dieser Einsatz wird Ihnen dann in Rechnung gestellt.
  2. In trockenen Jahreszeiten dürfen solche Feuer wegen erhöhter Brandgefahr nicht durchgeführt werden. Melden Sie ein Feuer also besser im Frühjahr oder Herbst an, wenn die Gartenabfälle anfallen.
  3. Ein Feuer darf nur entzündet werden, wenn mindestens 100 Meter Abstand zum nächsten Haus bestehen.
  4. Gartenabfälle dürfen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr bzw. Samstag zwischen 8 und 12 Uhr verbrannt werden.

Für kleine Mengen an Gartenabfällen bietet sich die Entsorgung über den Wertstoffhof an, der sich in der Ahornstraße in Marxheim befindet. Bedenken Sie beim Besuch des Werstoffhofes aber, dass dieser stark frequentiert wird. Es besteht also erhöhte Unfallgefahr.

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